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Internetrecht im Überblick
Internetrecht, Onlinerecht - eine Bezeichnung für eine Sammlung von Problemen und Rechtsfragen aus zahlreichen Rechtsgebieten. Es gibt einige Gesetze, die direkt für das Internet geschaffen sind und den Umgang mit diesem Medium regeln. Viele Gesetze sind jedoch nicht für das Medium Internet geschaffen worden, sondern für das Leben offline und müssen auf die Online-Welt übertragen werden und auf die Probleme, die sich im Internet und in dessen Umgang stellen, angewendet werden müssen.
Es kann somit nicht von einem einheitlichen Rechtsgebiet gesprochen werden, sondern vielmehr von einem Medium, welches vielen Gesetzen Anwedungsraum schafft.
Ein Online-Kauf - sei es über einen Account einer Online-Verkaufsplattform oder einen (eigenen) Online-Shop - berührt z.B. die Regelungen des BGB zum Kaufrecht. Zu beachten sind außerdem die fernabsatzrechtlichen Vorschriften, die dem Kunden - so er Verbraucher ist - Rechte einräumt, über die der Verkäufer ausführlich belehren und informieren muß.
Auch wettbewerbsrechtlich sind online wie offline Regelungen zu beachten und einzuhalten.
Diese wettbewerbsrechtlichen Verhaltensregeln erweitern sich quasi, wenn sich der Unternehmer entscheidet, seine Waren/ Dienstleistungen auch online anzubieten. Es sind in einem solchen Fall z.B. die vorgenannten fernabsatzrechtlichen Informationspflichten. So ist der Unternehmer verpflichtet, umfänglich über die Rechte des Verbrauchers zu informieren. Diese Informationen müssen teilweise sowohl online auf der Internetseite als auch in Textform, also als eMail oder auf Papier dem Kunden übermittelt werden.
Auch über seine Identität hat der Unternehmer online auf seiner Website zu informieren.
Marken- oder namensrechtliche Probleme können im Zusammenhang mit dem Konnektieren und/ oder Betreiben von Domains auftreten.
Im Urheberrecht gibt es ebenfalls zahlreiche Anwendungsfälle und auch "Fallen": Copy und Paste - Kopieren und Einfügen - eine praktische Funktionalität, die das elektronische Leben stark erleichtert.
Allerdings sind hierbei u.a. die Urheberrechte Dritter zu beachten. Ohne deren Einwilligung darf weder deren Produktfotografie noch deren Text o.ä. kopiert und in dem eigenen Internetauftritt oder anderswo verwendet werden.
Eine solche ungenehmigte Verwendung löst Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche aus.
Das Urheberrecht kommt auch in Filesharing-Fällen (P2P) zur Anwendung. Die Rechte der Musik-/ Filmindustrie ergibt sich auch hier aus dem Urheberrecht.
Auch das Datenschutzrecht soll nicht unerwähnt bleiben, gewinnt es doch zunehmend an Bedeutung im Online-Verkehr.