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Weitere Pflichtangaben
Neben den vorgenannten Pflichtangaben (Impressum, Widerrufsbelehrung) gibt es zahlreiche weitere Vorschriften, die zu beachten sind und dem Unternehmer – z.T. abhängig von seinen Angeboten – zusätzliche Pflichten auferlegen. Hier sollen beispielhaft einige genannt werden:
Fernabsatzrechtliche Pflichtangaben
Die BGB-InfoV sieht zahlreiche Pflichten vor, die für jeden Unternehmer und für jedes Angebot gelten.
Die §§ 1 und 3 BGB-InfoV enthalten einen Katalog von Pflichtangaben, die entsprechend dem Angebot des Unternehmers von diesem zum Abruf bereitzuhalten sind.
Die Vorschriften der BGB-InfoV werden über § 312e BGB und das Einführungsgesetz zum BGB einbezogen.
Die Preisangabenverordnung (PangV) hat das Ziel, Preistransparenz zu schaffen, um dem Verbraucher einen Preisvergleich nicht nur zu erleichtern, sondern oftmals überhaupt zu ermöglichen.
So sind z.B. Liefer- und Versandkosten separat neben dem Artikelpreis auszuweisen. Eine Grundpreisangabe (Preis/ml o.ä.) ist erforderlich und es finden sich weitere Pflichten, die den Verbraucher schützen und den Unternehmer zu Preisklarheit und –transparenz anhalten sollen.
Datenschutzrecht
Das Thema Daten und Datenschutz ist in aller Munde; allerdings zählt zu diesem Komplex auch die Datenvermeidung – sowohl auf unternehmerischer als auch auf Verbraucherseite.
Neben dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt auch das Telemediengesetz (TMG) den Umgang mit Daten.
Das Datenschutzrecht regelt den Umgang mit den Daten des Kunden, enthält darüber hinaus auch Informationspflichten.
Über die Speicherung und Verarbeitung von Daten muß der Unternehmer den Kunden informieren.