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eCommerce
Ware online verkaufen, Dienstleistungen online anbieten - sei es über einen Online-Shop oder aber über Online-Auktionshaus wie bspw. eBay, ist heutzutage ein durchaus übliches Geschäftsmodell.
Auf die Verträge und deren Abwicklung, die Regulierung von Mängeln etc. finden die allgemeinen Regelungen zum Kaufvertrag, Dienstvertrag oder dem jeweils einschlägigen Vertragstypus Anwendung.
Allerdings treffen den Verkäufer in der Phase vor Abschluß des Vertrages bereits Pflichten, deren Nichterfüllung rechtliche Konsequenzen nach sich zieht:
Den Unternehmer trifft die Pflicht, den Verbraucher bereits online vor Vertragsschluß über seine Identität (Impressum/ Anbieterkennzeichnung), über das bestehende Widerrufsrecht des Kunden und über den Zeitpunkt des Vertragsschlusses u.ä. zu informieren.
Kommt ein Vertrag zustande, so trifft den Unternehmer - neben der Erfüllung seiner vertraglichen Pflicht - die Pflicht, dem Kunden einen Großteil der Informationen, die er online zur Verfügung gestellt hat, noch einmal in Textform (eMail oder Papier) an den Kunden zu übermitteln.
Darüber hinaus bestehen Unterschiede inhaltlicher Art, je nachdem ob via Online-Auktionshaus oder über einen Online-Shop das Angebot erfolgt.